Niedersachsen verschärft Regeln für Hundehalter
Hundeführerschein, Haftpflicht, Chip: Weitreichende Pflichten kommen mit dem neuen Hundegesetz auf die Halter in Niedersachsen zu - wenn der Landtag die Gesetzes-Novelle verabschiedet. Die HAZ beantwortet die wichtigsten Fragen und Antworten zur Neuregelung.
Eine Art Führerschein sollen Hundebesitzer künftig für die Haltung der Vierbeiner besitzen.
© dpaMit dem am Dienstag vom Kabinett verabschiedeten Entwurf für ein neues Hundegesetz kommen auf etliche Halter im Land weitreichende neue Pflichten zu, wenn der Landtag die Novelle so verabschiedet. Die Kontrollbehörden bei Kreisen und kreisfreien Städten können außerdem früher eingreifen als bisher. Die HAZ beantwortet die wichtigsten Fragen und Antworten zur Neuregelung.
Wer muss in Zukunft eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Jeder, der einen Hund besitzt. Das Gesetz unterscheidet nicht nach Erfahrung des Halters und auch nicht nach großen oder kleinen Hunden. Dahinter steht der Gedanke, dass zum Beispiel auch ein kleiner Chihuahua großen Schaden anrichten kann, wenn er etwa auf die Straße läuft und einen Autounfall provoziert. Die Versicherung soll mindestens einen Personenschaden von 500 000 Euro abdecken und Sachschäden bis 250.000 Euro. Die Versicherungspflicht gilt mit Inkrafttreten des Gesetzes.
Muss jeder einen sogenannten Hundeführerschein machen?
Nein. Nur „neue“ Hundehalter müssen spätestens ein halbes Jahr nach der Anschaffung den Nachweis erbringen, dass sie mit einem Hund umgehen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie einen Dackel oder eine Bulldogge besitzen. Wer durch die Bezahlung der Hundesteuer nachweisen kann, dass er bereits mindestens zwei Jahre ein Tier besessen hat, ist auch vom Hundeführerschein ausgenommen. Genauso nimmt man von bestimmten Personen an, dass sie im Umgang mit Hunden geschult sind: Darum sind zum Beispiel Jäger oder Tierärzte von vornherein vom Nachweis befreit. Der Hundeführerschein wird erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes Pflicht.
Was ist der Sachkundenachweis?
Vorgesehen ist eine praktische und eine theoretische Prüfung der Besitzer über das Sozialverhalten von Hunden, die Eigenschaften der Rasse und das Erkennen von Gefahrensituationen. Auch Tierschutzrecht soll eine Rolle spielen und die Erziehung. Was genau abgefragt wird, steht noch nicht fest. Der Prüfungsinhalt soll noch in Abstimmung mit den Verbänden bestimmt werden.
Wer darf die Prüfung abnehmen?
Prüfen darf nach Angaben des Ministeriums, wer von den Behörden eine „nachgewiesene Kompetenz“ dafür bescheinigt bekommen hat. Das können zum Beispiel Tierärzte oder Tierheime sein oder Hundevereine und Verbände sowie die Behörden selbst.
Was kostet das, und kann man durchfallen?
Nach Angaben des Ministeriums dürfte der Hundeführerschein 50 bis 200 Euro kosten, je nachdem, ob der Halter nur die Prüfung ablegt oder vorher einen Kurs besucht. Durchfallen ist möglich, man darf die Prüfung wiederholen. Agrarminister Gert Lindemann sagte gestern über das Prüfungsniveau: „Wenn man sich nicht völlig blöd anstellt, kann man, glaube ich, nicht durchfallen.“
Bekommen alle Hunde einen Chip?
Ja. Darauf sollen Angaben zum Halter und zum Tier selbst gespeichert werden. Er wird vom Tierarzt unter die Haut injiziert und enthält eine 15-stellige Nummer, die beim Agrarministerium in einer Datenbank gespeichert wird.
Welchen Sinn hat der Chip?
Das Land erhofft sich dadurch mehr Sicherheit. „Jeder Halter muss damit rechnen, nach einem Vorfall ermittelt zu werden“, sagte Agrarminister Lindemann am Dienstag. „Die Halter haben ein Interesse, rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.“ Die Kommunen sollen außerdem Zugriff auf die Hundedatenbank bekommen. In Berlin gibt es bereits ein zentrales Hunderegister. Dort ist seitdem das Aufkommen aus der Hundesteuer um 30 Prozent gestiegen.
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Vorgaben halte?
Verstöße gegen das Hundegesetz können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Wie reagieren die Verbände auf den Gesetzentwurf?
Hundeverbände unterstützen die schärferen Regeln. Der Vorsitzende des niedersächsischen Landesverbandes für das deutsche Hundewesen, Stephan Rissmann, sagte: „Was lange währt, wird langsam gut.“ Fachlich und sachlich sei der Gesetzentwurf „einwandfrei“. Auch der Internationale Hundeverband begrüßte den Entwurf.
(Aus dem Göttingertageblatt von heute)