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Ingrid hat geschrieben:Martina hat geschrieben:Verlang doch eine Deckgebühr!
Lustig - daran habe ich noch gar nicht gedacht. Und diese "Einnahme" spende ich dann der CR. Wird aber juristisch wohl nicht haltbar sein.
Martina hat geschrieben:...
Hast Du schon öfter die Erfahrung machen müssen, dass er nicht auf Dich hört, weil er dadurch so abgelenkt wird, dass er die Ohren auf Durchzug stellt?
Cocky hat geschrieben:Martina hat geschrieben:...
Hast Du schon öfter die Erfahrung machen müssen, dass er nicht auf Dich hört, weil er dadurch so abgelenkt wird, dass er die Ohren auf Durchzug stellt?
In so einem Fall würde ich ihn zu seiner eigenen Sicherheit kastrieren lassen. Schont auch die Nerven des Besitzers
Lucas hat geschrieben:Ungewollter Deckakt
Was passiert, wenn ein freilaufender Rüde, die eigene, angeleinte und läufige Hündin deckt? Wie ist das mit den Schadensersatzansprüchen? Der vom Hundehalter nicht gewünschte Deckakt stellt eine Tiergefahr, nach § 833 BGB, dar und ist somit schadensersatzpflichtig.
OLG Schleswig, AZ 7 U 9/92
Deckakt als Sachbeschädigung
In der Rechtsprechung ist inzwischen klargestellt, daß der vom Hundehalter nicht gewünschte Deckakt nach § 833 BGB zur Tiergefahr gehört, so daß der Besitzer des Rüden dem Halter der Hündin zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn die Hündin durch den Deckakt trächtig wird. Rechtlich gesehen wird der Deckakt damit als Sachbeschädigung eingestuft. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist in einem solchen Fall der Halter der Hündin aufgefordert, für eine Abtreibung zu sorgen. LG Kassel Az: Z f S 81,263
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Ingrid hat geschrieben:Daraus ergibt sich für mich aber auch eine verrückte Überlegung: Wenn der ungewollte Deckakt eine Sachbeschädigung darstellt, die einen Schadenersatzanspruch rechtfertigt, dann müsste das eigentlich die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung übernehmen. - Ich frage morgen meine Versicherungs-Fachfrau und erzähle Euch, was sie gesagt hat.
Lucas hat geschrieben:Ingrid hat geschrieben:Daraus ergibt sich für mich aber auch eine verrückte Überlegung: Wenn der ungewollte Deckakt eine Sachbeschädigung darstellt, die einen Schadenersatzanspruch rechtfertigt, dann müsste das eigentlich die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung übernehmen. - Ich frage morgen meine Versicherungs-Fachfrau und erzähle Euch, was sie gesagt hat.
Die werden sich dann wahrscheinlich mit dem Vorwand der Fahrlässigkeit versuchen rauszureden
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