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Beitragvon Ingrid » Mi Jan 21, 2009 13:20 pm

Wie ist die Gesetzeslage oder die Rechtsprechung? - Ein freilaufender Rüde deckt eine heiße Hündin -

Unser intakter Lupo könnte so etwas anstellen, wenn ich ihn beim Spaziergang von der Leine lasse. Kann man mir dann grobe Fahrlässigkeit unterstellen, so dass ich die Kosten für den entstandenen "Schaden" übernehmen müsste? Oder hat der Besitzer der läufigen Hündin seine Aufsichtspflicht vernachlässigt?

Zu dieser Frage hätte ich gern eine juristische Auskunft. Wer kann mir helfen?

Silvia hat mir in ihrem Forum schon ausführliche Informationen gegeben, danke! Ich brauche aber noch eine fundierte Bestätigung.
Ingrid
 

Beitragvon Martina » Mi Jan 21, 2009 13:44 pm

Verlang doch eine Deckgebühr! :mrgreen:
Die Peitsche hat er mitgebracht und hält sie sorglich sehr in Acht!

mit freundlichen Grüßen

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Beitragvon Inge » Mi Jan 21, 2009 14:01 pm

Ich denke mal "ohne Leine" hast Du den schwarzen Peter. :|

Wenn die heisse Hündin auch leinenlos ist, werden die "Schäden" geteilt.
Spreche jetzt von Kosten, nicht von evt. Nachwuchs. :wink:
Mittlerweile ist schon so viel Gras über viele Dinge gewachsen,
dass man keiner Wiese mehr trauen kann. (John Ment)


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Beitragvon Ingrid » Mi Jan 21, 2009 15:01 pm

Martina hat geschrieben:Verlang doch eine Deckgebühr! :mrgreen:


Lustig - daran habe ich noch gar nicht gedacht. Und diese "Einnahme" spende ich dann der CR. Wird aber juristisch wohl nicht haltbar sein.
Ingrid
 

Beitragvon Inge » Mi Jan 21, 2009 15:11 pm

Ingrid hat geschrieben:
Martina hat geschrieben:Verlang doch eine Deckgebühr! :mrgreen:


Lustig - daran habe ich noch gar nicht gedacht. Und diese "Einnahme" spende ich dann der CR. Wird aber juristisch wohl nicht haltbar sein.


Ich kann mir nicht vorstellen, dass man bei unerwünschtem Deckakt eine Deckgebühr verlangen kann, wenn der andere auf Schadensersatz geklagt hat (darum ging es Dir doch ?) :lol: :lol: :lol:

Falls doch, kannst Du Anspruch auf einen Welpen Deiner Wahl stellen.
Auch den kannst Du der CR "spenden". :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
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Beitragvon Martina » Mi Jan 21, 2009 16:15 pm

Ich glaube, das ist mal wieder so ein Fall, den man nicht gar so pauschal beantworten kann.

Wie war die Hündin gesichert? Wie lange war der Rüde ohne Aufsicht? Hat er sich weit von Dir entfernt? Hättest Du nicht eingreifen können usw.

Wenn Dein Rüde abhaut, weil irgendwo die Spur einer heißen Hündin aufnimmt und sich nicht mahr abrufen lässt und vor ein Auto läuft, wer haftet dann?
Hast Du schon öfter die Erfahrung machen müssen, dass er nicht auf Dich hört, weil er dadurch so abgelenkt wird, dass er die Ohren auf Durchzug stellt?
Die Peitsche hat er mitgebracht und hält sie sorglich sehr in Acht!

mit freundlichen Grüßen

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Beitragvon Cocky » Mi Jan 21, 2009 16:29 pm

Martina hat geschrieben:...
Hast Du schon öfter die Erfahrung machen müssen, dass er nicht auf Dich hört, weil er dadurch so abgelenkt wird, dass er die Ohren auf Durchzug stellt?


In so einem Fall würde ich ihn zu seiner eigenen Sicherheit kastrieren lassen. Schont auch die Nerven des Besitzers :oops:
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Beitragvon Lucas » Mi Jan 21, 2009 16:35 pm

Ungewollter Deckakt
Was passiert, wenn ein freilaufender Rüde, die eigene, angeleinte und läufige Hündin deckt? Wie ist das mit den Schadensersatzansprüchen? Der vom Hundehalter nicht gewünschte Deckakt stellt eine Tiergefahr, nach § 833 BGB, dar und ist somit schadensersatzpflichtig.
OLG Schleswig, AZ 7 U 9/92

Deckakt als Sachbeschädigung

In der Rechtsprechung ist inzwischen klargestellt, daß der vom Hundehalter nicht gewünschte Deckakt nach § 833 BGB zur Tiergefahr gehört, so daß der Besitzer des Rüden dem Halter der Hündin zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn die Hündin durch den Deckakt trächtig wird. Rechtlich gesehen wird der Deckakt damit als Sachbeschädigung eingestuft. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist in einem solchen Fall der Halter der Hündin aufgefordert, für eine Abtreibung zu sorgen. LG Kassel Az: Z f S 81,263


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Beitragvon Ingrid » Mi Jan 21, 2009 18:54 pm

Cocky hat geschrieben:
Martina hat geschrieben:...
Hast Du schon öfter die Erfahrung machen müssen, dass er nicht auf Dich hört, weil er dadurch so abgelenkt wird, dass er die Ohren auf Durchzug stellt?


In so einem Fall würde ich ihn zu seiner eigenen Sicherheit kastrieren lassen. Schont auch die Nerven des Besitzers :oops:


Ja, Hintergrund meiner hier angeschnittenen Frage steht die Überlegung: Kastrieren ja oder nein. Aber das möchte ich jetzt nicht hier erörtern - gehört an eine andere Stelle des Forums.

Ich danke Euch schon mal ganz herzlich für Eure Beiträge!
Ingrid
 

Beitragvon SG » Mi Jan 21, 2009 19:08 pm

Lucas hat geschrieben:Ungewollter Deckakt
Was passiert, wenn ein freilaufender Rüde, die eigene, angeleinte und läufige Hündin deckt? Wie ist das mit den Schadensersatzansprüchen? Der vom Hundehalter nicht gewünschte Deckakt stellt eine Tiergefahr, nach § 833 BGB, dar und ist somit schadensersatzpflichtig.
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Deckakt als Sachbeschädigung

In der Rechtsprechung ist inzwischen klargestellt, daß der vom Hundehalter nicht gewünschte Deckakt nach § 833 BGB zur Tiergefahr gehört, so daß der Besitzer des Rüden dem Halter der Hündin zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn die Hündin durch den Deckakt trächtig wird. Rechtlich gesehen wird der Deckakt damit als Sachbeschädigung eingestuft. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist in einem solchen Fall der Halter der Hündin aufgefordert, für eine Abtreibung zu sorgen. LG Kassel Az: Z f S 81,263


Aus dem Forum von Tiefo.de kopiert


Danke, damit ist es also tatsächlich überall so geregelt.
Dann nehm ich das nun mal mit zu mir rüber. :)
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Beitragvon Ingrid » Mi Jan 21, 2009 19:14 pm

Daraus ergibt sich für mich aber auch eine verrückte Überlegung: Wenn der ungewollte Deckakt eine Sachbeschädigung darstellt, die einen Schadenersatzanspruch rechtfertigt, dann müsste das eigentlich die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung übernehmen. - Ich frage morgen meine Versicherungs-Fachfrau und erzähle Euch, was sie gesagt hat.
Ingrid
 

Beitragvon SG » Mi Jan 21, 2009 19:21 pm

Sie werden es deswegen nicht bezahlen - oder von dir Regress fordern, weil dein Hund freilaufend war. Und da du wußtest, dass er bei sowas auf Durchzug schaltet - ist das grob fahrlässig..
Und bei Grobfahrlässigkeit zahlt die Versicherung nicht..


Im Klartext, Gebammel ab - oder dauerhaft Leine.
Es wäre mir pers. zu gefährlich einen solchen triebgesteuerten Hund freilaufen zu lassen.. auch um des eigenen Hundes willen.
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Beitragvon Lucas » Mi Jan 21, 2009 19:23 pm

Ingrid hat geschrieben:Daraus ergibt sich für mich aber auch eine verrückte Überlegung: Wenn der ungewollte Deckakt eine Sachbeschädigung darstellt, die einen Schadenersatzanspruch rechtfertigt, dann müsste das eigentlich die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung übernehmen. - Ich frage morgen meine Versicherungs-Fachfrau und erzähle Euch, was sie gesagt hat.


Die werden sich dann wahrscheinlich mit dem Vorwand der Fahrlässigkeit versuchen rauszureden :roll:
Lucas
 

Beitragvon SG » Mi Jan 21, 2009 19:25 pm

Lucas hat geschrieben:
Ingrid hat geschrieben:Daraus ergibt sich für mich aber auch eine verrückte Überlegung: Wenn der ungewollte Deckakt eine Sachbeschädigung darstellt, die einen Schadenersatzanspruch rechtfertigt, dann müsste das eigentlich die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung übernehmen. - Ich frage morgen meine Versicherungs-Fachfrau und erzähle Euch, was sie gesagt hat.


Die werden sich dann wahrscheinlich mit dem Vorwand der Fahrlässigkeit versuchen rauszureden :roll:


In dem Fall wäre es kein Vorwand..
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Beitragvon Barbara » Mi Jan 21, 2009 19:56 pm

Wenn die Hündin angeleint ist, kann man ja rechtzeitig eingreifen. Soo schnell kommen die jetzt auch wieder nicht zur Sache. Dumm ist, wenn die beiden zusammen abhauen - da kanndoch keiner belangt werden. Das ist meiner Mutter mit ihrer Hündin passiert. Aber warum lässt sie die auch ohne Leine laufen? So aus dem Gefühl raus sage ich: Hündinnenbesitzer müssen einfach gut aufpassen. (Blöder Vergleich: auf Töchter passt man auch besser auf, als auf Söhne).
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