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Schuldspruch trotz Leine und Warnung

BeitragVerfasst: Di Jan 20, 2009 8:34 am
von Martina
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Schuldspruch trotz Leine und Warnung



Beißt ein Hund einen Menschen, haftet in aller Regel der Besitzer. Ist der Hund durch vorausgegangene Beißvorfälle schon auffällig geworden, bleibt die Haftung auch dann bestehen, wenn der Hund angeleint und seine Gefährlichkeit bekannt war. Das Landgericht Coburg hat eine Hundehalterin zur Zahlung von 1.500,- EUR Schmerzensgeld verurteilt, weil ihr Hund einen achtjährigen Jungen gebissen hatte (AZ 11 O 660/07). Das Kind hatte sich dem Hund heimlich trotz Warnung durch die Besitzerin genähert. Das Gericht sah allerdings durchaus eine Mitschuld des Geschädigten und sah daher die Schmerzensgeldforderung der Klägerin von 12.500,- EUR als nicht angemessen an.

BeitragVerfasst: Di Jan 20, 2009 14:44 pm
von Eva
Das finde ich voll daneben - auf deutsch heißt das : der Hund (Halter) ist sowieso immer schuld. :evil:

BeitragVerfasst: Di Jan 20, 2009 15:15 pm
von Martina
Ich bin nur nicht unbedingt eine Vertreterin konservativer Erziehungsstile.
Aber ich gehe mal davon aus, dass meine Eltern, wenn ich das gemacht hätte, nicht die Halterin des Hundes verklagt hätten, sondern irgendwas gesagt hätten wie: "Biste selber schuld."

BeitragVerfasst: Di Jan 20, 2009 15:29 pm
von schoschana
Martina hat geschrieben:Ich bin nur nicht unbedingt eine Vertreterin konservativer Erziehungsstile.
Aber ich gehe mal davon aus, dass meine Eltern, wenn ich das gemacht hätte, nicht die Halterin des Hundes verklagt hätten, sondern irgendwas gesagt hätten wie: "Biste selber schuld."


'Ne Ohrfeige hätten wir von unserem Vater bekommen, wenn wir an den Hund gegangen wären. :wink:

BeitragVerfasst: Di Jan 20, 2009 15:37 pm
von SG
schoschana hat geschrieben:
Martina hat geschrieben:Ich bin nur nicht unbedingt eine Vertreterin konservativer Erziehungsstile.
Aber ich gehe mal davon aus, dass meine Eltern, wenn ich das gemacht hätte, nicht die Halterin des Hundes verklagt hätten, sondern irgendwas gesagt hätten wie: "Biste selber schuld."


'Ne Ohrfeige hätten wir von unserem Vater bekommen, wenn wir an den Hund gegangen wären. :wink:


Allerdings..

mein Pa hätte mir zusätzlich eine gepflastert, damit ich auch wüßte das ich nicht gehört habe.. und das vollkommen zu recht.

Im Grunde genommen versteh ich die Eltern von heute nicht mehr.. IMMER sind erst mal die anderen Schuld.. NIE die eigenen Sprößlinge..

***
Da fällt mir immer die Sache von vor ein paar Jahren ein, wo ein Vadder ein Kleinkind über unseren Zaun hob, damit es seinen Ball holen konnte..wenn ich das nicht zufällig gesehen hätte und die Tür zugehauen hätte.. Mahlzeit.. Wenn da was passiert wäre, den Bohei hätt ich nicht erleben mögen..

DENKEN?? scheint bei vielen Menschen reine Glückssache zu sein.

BeitragVerfasst: Di Jan 20, 2009 17:59 pm
von Barbara
Das Kind war gewarnt. Die Eltern sollten Strafe bezahlen. Wenn das Gör so doof ist und einen fremden Hund anfasst, haben die ihre Aufsichtspflicht verletzt.

BeitragVerfasst: Di Jan 20, 2009 20:26 pm
von SG
Barbara hat geschrieben:Das Kind war gewarnt. Die Eltern sollten Strafe bezahlen. Wenn das Gör so doof ist und einen fremden Hund anfasst, haben die ihre Aufsichtspflicht verletzt.


Herzlichen Dank, du sprichst mir aus der Seele..
aber.. als Hundehalter hast du halt imer die A...Karte!

BeitragVerfasst: Di Jan 20, 2009 21:04 pm
von Tracey
Barbara hat geschrieben:Das Kind war gewarnt. Die Eltern sollten Strafe bezahlen. Wenn das Gör so doof ist und einen fremden Hund anfasst, haben die ihre Aufsichtspflicht verletzt.


:dafür: :dafür:

BeitragVerfasst: Di Jan 20, 2009 21:29 pm
von Adriana
Na toll, das ist ja wieder ein klasse Urteil. Klar, wenn das Gör ein Auto klaut und damit einen Unfall baut, ist auch der Halter schuld, denn er hat es ja auf die Straße gestellt :evil: :evil: