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Gericht: Arme müssen keine Hundesteuer zahlen

BeitragVerfasst: Fr Okt 17, 2008 18:45 pm
von Martina
Dortmunder hatten geklagt
Gericht: Arme müssen keine Hundesteuer zahlen
WAZ, 17.10.2008, Christa Gruber,, Trackback-URL
Gelsenkirchen. Rentner, Hartz-IV-Empfänger und Sozialhilfebezieher, die nur mit dem Existenzminimum leben müssen, sind von der Hundesteuer gänzlich zu befreien. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Mit dieser Entscheidung betritt jetzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen juristisches Neuland. Wegen der Bedeutung in der Sache wurde die Berufung zugelassen.

Geklagt hatten vor der zweiten Kammer mehrere hilfsbedürftige Hundehalter aus Dortmund, von denen die Stadt nach der Satzung die Hälfte der fälligen Hundesteuer fordert. Wenn der Staat in den Geldbeutel eines Bürgers in Form von Steuern greife, dann müsse dieses verhältnismäßig sein, stellte die Kammer klar. Das Bundesverfassungsgericht habe deshalb vor Jahren festgeschrieben, dass das allgemeine Existenzminimum der Bürger steuerfrei zu bleiben hat. Mit dem Existenzminimum werde die Sicherung eines menschenwürdigen Daseins garantiert.

Der Wunsch, einen Hund zu halten, so die Richter, falle unter die geschützte Handlungsfreiheit eines Menschen und dürfe nicht über Steuern verwehrt werden. In Dortmund betrug im Jahr 2007 die normale Hundesteuer 144 Euro bei einem Hund, 192 pro Hund bei zwei Tieren 216 Euro pro Hund bei drei und mehr Tieren.

BeitragVerfasst: Fr Okt 17, 2008 22:44 pm
von Lina
Ja, in Dortmund ist die Hundesteuer wahnsinnig teuer!