40/20-er Regelung NRW

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40/20-er Regelung NRW

Beitragvon Inge » Fr Dez 28, 2007 15:04 pm

Kurze Zusammenfassung zu den Ausführungsbestimmungen NRW für “40/20er”

Da dieses Thema uns noch eine sehr langen Zeit erhalten bleiben wird und auch immer mehr Bundesländer dazu übergehen, nicht nur die sog. “Kampfhunde” mit unverständlichen Maßnahmen zu belegen, ist unsere Seite umgezogen und wird erweitert, sobald die Ausführungsbestimmungen für NRW erlassen sind. Aber nicht nur in NRW sind unsere Beardies als sogenannte 40/20 Hunde meldepflichtig und unterliegen gewissen Auflagen. Auch Brandenburg hat diese Regelung und Berlin versucht nun per Gesetz ALLE Hunde ausserhalb der offiziellen Auslaufgebiete an die Leine zu legen (sprich Rehpinscher, Dackel und Pudel etc.). Auch versuchen die Innenminister auf ihrer Konferenz einen Beschluß für eine einheitliche Bundesregelung (Bundesgesetz keine Verordnung!!) zu finden. Dieser soll sich nach derzeitigem Stand an den Verordnungen für Bayern und NRW orientieren!!!



Die Ausführungsbestimmungen NRW sind nun erlassen und nach einigen Behördenrückfragen möchten wir nun versuchen, die notwendigen Formalitäten für die “40/20er” in NRW zusammenzufassen:

Zunächst ist zu beachten, das das Landeshundegesetz nur Eckpunkte festlegt, für die Umsetzung ist die Ordnungsbehörde Ihrer Gemeinde/Wohnort zuständig. Also dort genau nachfragen, wie die Umsetzung des LHG dort gehandhabt wird.

Grundsätzlich gilt also folgendes:

1. Genereller Leinenzwang in der Öffentlichkeit innerhalb bebauter Gebiete
(genaue Definition beim zuständingen Ordnungsamt erfragen [eventuelle Freilaufflächen etc.]
“§ 3.4.1 VV: Die Anleinpflicht gilt auch für Halter oder Aufsichtspersonen, die sich nur vorübergehend in NRW aufhalten”)

2. Ihr Hund muß mit Mikrochip gekennzeichnet sein
(nachfragen bei Tierarzt, Gemeinde oder Hundeclub, da es noch kein einheitliches Sytem gibt)

3. Er muß steuerlich erfasst sein
(wahrscheinlich wichtig für den Nachweis/Beweis der Erfüllung der dreijahres Frist für Sachkunde)

4. Es muß eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden
(Es gibt keine Vorgaben über die Höhe der Versicherungssumme, der Abschluß sollte eigentlich selbstverständlich sein)

5. Stichtag für die dreijahres Frist ist der 01.01.2002
(An diesem Tag muß der Hund 3 Jahre in Ihrem Besitz sein. Es werden Zeiten der Haltung von großen Hunden angerechnet, wenn keine zu große Pause dazwischenliegt [bis zu 3 Monaten])

6. Neuhundehalter oder bisher nur Kleinhundehalter müssen ihre Sachkunde nachweisen
(mittels Sachkundetest, ob vor oder nach Anschaffung des Hundes bitte beim zuständigen OA erfragen)

7. Termin der Anzeigepflicht laut LHV über Hundehaltung ist Juli 2001
(Es muß formlos schriftlich erklärt werden, dass Sie seit mehr als drei Jahren größere Hunde [also mind. 20/40er] halten und das es noch nie zu tierschutzrechtlichen oder ordnungsbehördlichen Vorfällen gekommen ist)

8. Der eingetragene Halter/Besitzer muß ein Führungszeugnis beantragen/vorlegen
(hierzu unbedingt das Schreiben der Landesdatenschutzbeauftragten vom Oktober 2000 beachten,
da diese Vorgehensweise vermutlich verfassungswidrig ist!!!)

Am 06.12.01 hat Frau Höhn einen Erlaß herausgegeben, demnach sie die Vorlage eines Führungszeugnisses für die 40/20er in die Hände der Gemeinden/Kommunen gelegt hat. Erfahrungsgemäß verzichten diese auf die Vorlage, es sei denn, es besteht ein ernsthafter Verdacht, dann muß es beigebracht werden.
Aber bitte fragt bei Euren Ordnungsbehörden vorsichtshalber nach!
Mittlerweile ist schon so viel Gras über viele Dinge gewachsen,
dass man keiner Wiese mehr trauen kann. (John Ment)


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Beitragvon Inge » Fr Dez 28, 2007 15:09 pm

Ich hab ein Problem damit. :oops: :oops:

Vorschriftsmässig wollte ich zumindest Assy und Charlie melden, schon vor langer Zeit. (Riga fällt nicht unter die Regelung).
Das hiesige Ordnungsamt nimmt meine Meldung aber nicht an.
Man fragte zuerst nach der Rasse, obwohl die Regelung rasseunabhängig ist.
Meine Angabe: "Cocker-Spaniel" wurde mit Riesengelächter quittiert und dem Hinweis: "Die fallen nicht unter die Verordnung." :shock:
Hö ?
Meine schon, wegen Übergewicht, die Grösse haben sie auch.

Was nun ?

Die anderen Auflagen sind alle erfüllt.
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Beitragvon Nosleepgirl » Fr Dez 28, 2007 15:11 pm

Inge Schulterhöhe 40 cm ist gemeint, nicht Schulterbreite :roll: :mrgreen: *binschonweg*
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Beitragvon Inge » Fr Dez 28, 2007 15:12 pm

Charlie hat 45, Assy 40 cm Schulterhöhe.
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Beitragvon schoschana » Fr Dez 28, 2007 15:14 pm

Inge hat geschrieben:Ich hab ein Problem damit. :oops: :oops:

Vorschriftsmässig wollte ich zumindest Assy und Charlie melden, schon vor langer Zeit. (Riga fällt nicht unter die Regelung).
Das hiesige Ordnungsamt nimmt meine Meldung aber nicht an.
Man fragte zuerst nach der Rasse, obwohl die Regelung rasseunabhängig ist.
Meine Angabe: "Cocker-Spaniel" wurde mit Riesengelächter quittiert und dem Hinweis: "Die fallen nicht unter die Verordnung." :shock:
Hö ?
Meine schon, wegen Übergewicht, die Grösse haben sie auch.

Was nun ?

Die anderen Auflagen sind alle erfüllt.


Es gelten nur die Rasse typischen Gewichtsangaben und keine persönlichen Kilozahlen. Übergewicht führt nicht zum Anmeldegrund.
Schöne Grüße von
Annette und der ganzen Hundeschar

Mein Hund macht keinen Lärm. Er bellt nur.
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Beitragvon schoschana » Fr Dez 28, 2007 15:15 pm

schoschana hat geschrieben:
Inge hat geschrieben:Ich hab ein Problem damit. :oops: :oops:

Vorschriftsmässig wollte ich zumindest Assy und Charlie melden, schon vor langer Zeit. (Riga fällt nicht unter die Regelung).
Das hiesige Ordnungsamt nimmt meine Meldung aber nicht an.
Man fragte zuerst nach der Rasse, obwohl die Regelung rasseunabhängig ist.
Meine Angabe: "Cocker-Spaniel" wurde mit Riesengelächter quittiert und dem Hinweis: "Die fallen nicht unter die Verordnung." :shock:
Hö ?
Meine schon, wegen Übergewicht, die Grösse haben sie auch.

Was nun ?

Die anderen Auflagen sind alle erfüllt.


Es gelten nur die Rasse typischen Gewichtsangaben und keine persönlichen Kilozahlen. Übergewicht führt nicht zum Anmeldegrund.


Das gilt auch für die Größe. Cocker haben maximal 39,5 cm Schulterhöhe!
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Beitragvon Inge » Fr Dez 28, 2007 15:18 pm

so steht es im Gesetz:

§ 11 Große Hunde

(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
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Beitragvon MT » Fr Dez 28, 2007 15:22 pm

Ich sollte für meine beiden Kampfhunde den Sachkundenachweis belegen. Ich hab da mal angerufen und gefragt, ob die ne kleine Meise haben.
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Beitragvon Martina » Fr Dez 28, 2007 15:22 pm

Unsere Cocker wollten die auch nicht.
Die Peitsche hat er mitgebracht und hält sie sorglich sehr in Acht!

mit freundlichen Grüßen

Martina
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Beitragvon Inge » Fr Dez 28, 2007 15:23 pm

zumindest hab ich es ja versucht, sie zu melden :wink:
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Beitragvon MT » Fr Dez 28, 2007 15:25 pm

Ich hab geschworen, meine beiden Hunde nicht mit Prittstift aufeinander zu kleben, damit sie als ein Hund unter diese Regelung fallen.
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Beitragvon Inge » Fr Dez 28, 2007 15:26 pm

falls es jemand interressiert, hier das Gesetz:

http://www.umwelt.nrw.de/verbrauchersch ... ex.php#elf
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Beitragvon Cocky » Fr Dez 28, 2007 16:16 pm

Inge hat geschrieben:Charlie hat 45, Assy 40 cm Schulterhöhe.


Charlie 45 cm? Stand der beim messen auf dem Hocker? Und Assy hat wenn Du das Fell zusammendrückst 39,8 cm :lol:
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Beitragvon Inge » Fr Dez 28, 2007 16:17 pm

er wirkt halt kompakt :roll: :roll:
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Beitragvon Cocky » Fr Dez 28, 2007 16:19 pm

Der hat nie 45 cm. Als der mir in Hilchenbach in die Arme flog wär ich sonst umgefallen. :lol:

Ok, ernsthaft. soviel größer als meine ist der sicher nicht. Wären ja 7,8 cm mehr als Hazel :shock:
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