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BeitragVerfasst: Do Jun 30, 2011 11:52 am
von Britta
Toll Karin, ein echt schönes Bild! :wink:

BeitragVerfasst: Do Jun 30, 2011 11:55 am
von maddy1987
Das ist ne klasse Idee. :grin:

BeitragVerfasst: Do Jun 30, 2011 12:54 pm
von Pimbolina
super schönes Bild da schmeckt die Marmelade noch besser ..lach

BeitragVerfasst: Do Jun 30, 2011 14:33 pm
von gabi
Noch über 50 TageBild :hunger:
Klassebild :D

BeitragVerfasst: Do Jun 30, 2011 15:47 pm
von Tracey
Ich kann's kaum abwarten!
Tolles Bild! :D

BeitragVerfasst: Do Jun 30, 2011 16:01 pm
von Nosleepgirl
Super :lol:

BeitragVerfasst: Do Jun 30, 2011 18:04 pm
von Ralf
Tracey hat geschrieben:Ich kann's kaum abwarten!
Tolles Bild! :D


Fahr doch schon mal gucken, ob alles klar ist!? :wink:

BeitragVerfasst: Do Jun 30, 2011 21:06 pm
von Kathi71
Klasse!!! :lol:

BeitragVerfasst: Do Jun 30, 2011 21:10 pm
von Tracey
Ralf hat geschrieben:
Tracey hat geschrieben:Ich kann's kaum abwarten!
Tolles Bild! :D


Fahr doch schon mal gucken, ob alles klar ist!? :wink:

Jau!

BeitragVerfasst: Do Jun 30, 2011 22:28 pm
von NEMO
Cooles Bild, Karin. :grin:

BeitragVerfasst: So Jul 03, 2011 13:34 pm
von Adriana
Süß :D

Re:

BeitragVerfasst: Di Nov 27, 2012 11:17 am
von Inge
Inge hat geschrieben:Rundmail von Bettina Wiese:

Liebe Wiesenwerk-Freunde,

aus gegebenem Anlass möchten wir Euch heute vor rechtlichen Problemen schützen, die bei Veröffentlichung Eurer Wiesenwerke in sozialen Netzwerken wie etwa Facebook entstehen.


Mit dem Kauf eines Wiesenwerkes habt ihr das Recht erworben, diese(s) erworbene(n) Wiesenwerk(e) privat, also nichtkommerziell, zu nutzen. Die kommerzielle Verwendung bedarf immer einer Genehmigung und ist unter Umständen lizenzgebührenpflichtig. Das bedeutet, ihr habt für das erworbene Wiesenwerk lediglich das Nutzungsrecht, das Urheberrecht verbleibt immer bei Wiesenwerk.net. Exklusivverkäufe (also Wiesenwerke mit allen Rechten) werden immer schriftlich festgehalten und mit einer Urkunde ausgezeichnet.

Was bedeutet das für mich als Besitzer eines Wiesenwerkes und warum darf ich es nicht veröffentlichen?


In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)von Facebook heißt es:

Für Inhalte, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), erteilst du uns vorbehaltlich deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löscht, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben sie nicht gelöscht.


Das bedeutet: ihr erteilt Facebook eine Lizenz, die Inhalte (in diesem Fall die Wiesenwerke) unentgeltlich und weltweit nutzen zu dürfen! Diese Lizenz ist solange gültig, bis ihr Euer Facebook-Profil löscht oder das Wiesenwerk entfernt. Wird das Bild jedoch kopiert, bleibt die Lizenz auch nach Beendigung der Facebook-Mitgliedschaft bestehen. Das ist insofern rechtlich hochproblematisch, weil ihr nicht das Recht habt, diese Lizenz zu erteilen.

Besonders hinzuweisen müssen wir in diesem Zusammenhang auf folgenden Teil der Facebook-AGB:

5. Schutz der Rechte anderer Personen

Wir respektieren die Rechte anderer und erwarten von dir, dass du dies auch tust.

1. Du wirst keine Inhalte auf Facebook posten oder Handlungen auf Facebook durchführen, welche die Rechte einer anderen Person oder das Gesetz verletzen.

2. Wir können sämtliche Inhalte und Informationen, die du auf Facebook gepostet hast, entfernen, wenn wir der Ansicht sind, dass diese gegen die vorliegende Erklärung verstoßen.

3. Wir werden dir Hilfsmittel zur Verfügung stellen, mit denen du deine Rechte an geistigem Eigentum schützen kannst. Mehr dazu erfährst du auf der Seite zum Melden von Beschwerden über eine Verletzung an geistigem Eigentum.

4. Wenn wir deine Inhalte entfernen, weil diese die Urheberrechte eines anderen verletzen, und du der Ansicht bist, dass es sich dabei um einen Fehler handelt, werden wir dir die Gelegenheit zu einer Gegendarstellung geben.

5. Wenn du wiederholt die Rechte an geistigem Eigentum anderer verletzt, werden wir gegebenenfalls dein Konto sperren.



Das bedeutet im Klartext, dass jede Person, die ein Wiesenwerk gepostet hat, bereits gegen die Facebook-AGB verstoßen hat.

Unabhängig von Facebook und Co. stellt das Veröffentlichen von Wiesenwerken ohne ausdrückliche Erlaubnis einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Dort heißt es:

„§ 12 Veröffentlichungsrecht (1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.“ Zusätzlich wird über „§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten“ allen Wiesenwerk-Kunden ein genauer Spielraum definiert – das Nutzungsrecht, welches eine Veröffentlichung explizit ausschließt.

Daraus folgt also, das nach „§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.“

Ein Verstoß gegen das Urheberrecht liegt also bereits vor, wenn das Wiesenwerk ohne ausdrückliche Genehmigung von Wiesenwerk.net veröffentlicht wird, da die Nutzungsrechte deutlich überstiegen werden.

Facebook dient hier als exemplarisches Beispiel. Das Urheberrecht greift natürlich auch bei anderen Netzwerken – also egal, ob ihr euer Wiesenwerk in StudiVZ, bei Lokalisten, im eigenen Forum oder wo auch immer online stellen möchtet oder via ICQ (deren AGB noch deutlich härter sind als die von Facebook) oder Twitter versenden möchtet– holt euch vorher die Erlaubnis, denn ansonsten macht ihr euch strafbar.


Wenn ihr Fragen zu dem Thema habt, dann meldet euch gerne.


Mit freundlichen Grüßen


WIESENWERK.net



Wir haben hier auch schon öfter darauf hingewiesen, dass jeder privat mit seinem von Bettina Wiese gemalten Bild machen kann, was er will. Aber die Rechte verbleiben immer bei Bettina.
(Ein Bild hab ich von ihr, da hab ich die Rechte, aber das hab ich ihr entsprechend abgekauft.)


Was heisst das jetzt z.B. ?
Ich hab einen Geburtstagscartoon mit A+C+R. Den kann ich auf meine HP setzen, den darf ich hier im Forum verwenden um jemand zu gratulieren usw.
Allerdings darf den niemand kopieren und dann für sich verwenden.
So hab ich diesen Cartoon eines Tages in einem Forum gefunden, wo ich selbst absolut nichts schreibe. Da hatte jemand mit auch drei Blauschis einfach meinen Cartoon kopiert und für sich verwendet. Kostete mich eine freundliche Mail und der Cartoon wurde aus dem Forum entfernt. :wink:

Facebook hat nun AGBs, die der Sache entgegenstehen.
Ich bin dort nicht, daher gibt es dort auch keine A+C+R-Cartoons.
Hanna hat gepostete Cartoons wieder entfernt.



Ich muss das mal hochholen.

Es passt mir absolut nicht, dass zur Zeit der Kack-Cartoon bei FB verteilt wird.
Das Bild gehört mir, ich hab alle Rechte.
Es würde mir absolut stinken, wenn FB diese Rechte einfach einkassiert.

Eigene Cartoons könnt Ihr dort ja posten, aber nicht meine bei FB.
Bitte vorher rückfragen. :flirt:

Re: Die Cartoons von Bettina Wiese

BeitragVerfasst: Di Nov 27, 2012 11:24 am
von Britta
Hatte ihn auch geteilt! :oops:
Ist wieder gelöscht.

Re: Die Cartoons von Bettina Wiese

BeitragVerfasst: Di Nov 27, 2012 11:25 am
von Inge
Danki :blume: :blume:

Re: Die Cartoons von Bettina Wiese

BeitragVerfasst: Di Nov 27, 2012 11:39 am
von Pimbolina
habe das Bild auch wieder gelöscht :wink: